Fahrstand mit Funkgerät

Funkausrüstung

Mal ehrlich:

Ohne See- bzw. Binnenschifffahrtsfunk sollte heutzutage keiner rausfahren. 

Dennoch:
Während der gewerblichen Schifffahrt die Ausrüstung mit Funk-Equipment vorgeschrieben ist, sind die meisten Sportschiffe ohne jegliches Kommunikationsmedium unterwegs. Das mag an der weltweit sehr straffen Regulierung liegen, die sowohl vom Gerät als auch dessen Bediener eine Zulassung fordert. Dieses Argument ist allerdings mehr als wackelig, denn nur tadelloses Equipment in der Hand eines Fachkundigen kann aktiv zur Sicherheit beitragen. Die Kosten für ein modernes kombiniertes Binnen- und Seefunkgerät liegen bei ~300 Euro, nicht ganz 200 Euro fallen für die Anmeldung des Gerätes und die erforderlich Funkzeugnis-Prüfung an. Wer also eine 5 bis 6-stellige Summe für ein Schiff ausgegeben hat, sollte es an diesen vergleichsweise kleinen Beträgen nicht scheitern lassen.

Was braucht man?

Mindestens ein fest verbautes VHF-Gerät, ausgerüstet für das Fahrtgebiet, ist Pflicht. 
Am besten entscheidet man sich für ein kombiniertes Binnen- und Seefunkgerät, also ein Gerät, das sowohl ATIS als auch DSC beherrscht. Hierzu benötigt man als Funksprechzeugnis das SRC für Seegewässer sowie das UBI für den Bereich Binnenfahrt. Beides kann in einem Abwasch gemacht werden, ebenso wie die Anmeldung des Gerätes bei der Bundesnetzagentur. Es macht weder vom Aufwand noch von den Kosten her einen Unterschied, ob das Gerät für Seefunk, Binnenfunk oder beides angemeldet wird.

Während früher der Funker in seiner Bude saß und wartete, bis irgendjemand was von ihm wollte, so ist heutzutage Funk am Führerstand Standard. Gerade in vielbefahrenen Gewässern ist es sinnvoll, direkt den Menschen am Ruder an der Strippe zu haben, wenn man ruft.
Daher machen u.U. Tochter- oder Kommando-Geräte Sinn, die die Funktionalität des Funkgerätes an einem entfernten Ort verfügbar machen.

Hierzu als Beispiel die Lösung an Bord der "Jupiter":

Am Haupt-Fahrstand ist in Griffweite des Rudergängers das Funkgerät vom Typ ICOM IC-423G installiert. Dieses Gerät zeichnet sich dadurch aus, dass an ihm ein "Command Mic" vom Typ HM-195 betrieben werden kann, mit dem gesamte Funktionalität des Gerätes auf der Flybridge zur Verfügung steht.
Sämtliche Bedienelemente des IC-423G sind auf dem Handmikrofon HM-195 ebenfalls vorhanden, inklusive des Distress Button.

Upgrade für Fahrten auf dem Rhein und auf deutschen Bundeswasserstraßen

Anders als in den Niederlanden, wo es Blockkanäle gibt, auf denen der Hörbereitschaftszwang selbigen auf Kanal 10 ablöst, herrscht auf allen deutschen Binnenwasserstraßen Abhörpflicht auf Kanal 10. Gleichzeitig betreibt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sog. Revierzentralen, die jeweils große zusammenhängende Reviere betreuen und auf mehreren Frequenzen Nautischen Informationsfunk betreiben. Hier wird zu festen Zeiten und bei Bedarf auch ad hoc über sämtliche Unregeläßigkeiten im Fahrtgebiet informiert. Ebenso nehmen sie auf diesen NIF-Kanälen auch Hinweise aus der Schifffahrt entgegen.

Da es also durchaus Sinn macht, neben der 10 auch den jeweiligen NIF-Kanal abzuhören, empfiehlt sich der (bei der Berufsschifffahrt ohnehin vorgeschriebene) Einbau einer zweiten Funkanlage.

Auf der "Jupiter" fiel die Wahl wieder auf ein Gerät ICOM IC-M423G nebst dem Tochtergerät HM-195.

Was macht noch Sinn?

Obwohl in Deutschland in der Binnenfahrt nicht zulässig, lässt sich ein ATIS- und DSC-fähiges Handfunkgerät problemlos bei der Bundesnetzagentur anmelden.
Bei uns ist dies ein ICOM IC-93D, dessen Funktionsvielfalt der des IC-423G in nichts nachsteht. Auf See und in der europäischen Binnenfahrt (bis auf Deutschland) sind diese Geräte erlaubt und erleichtern bei einem Ausfall der Festanlage das Leben enorm.

Wer häufig in viel befahrenen Gewässern unterwegs ist, für den ist AIS genau das Richtige.

Alle Schiffe der Berufsschifffahrt sind verpflichtend mit AIS-Transpondern ausgerüstet, und ein AIS-Empfänger macht sie sichtbar. Darüberhinaus gibt er sehr viele Informationen preis, die sehr wertvoll sein können.
Ich empfehle aber eindringlich, AIS-Daten nicht nur zu empfangen, sondern auch zu senden! Für einen Class-B-Transponder ist man mittlerweile mit ca. 400 Euro dabei. Wichtig ist dann zu wissen, dass der Transponder bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden muss. Dies kann zusammen mit den Funkgeräten oder später seperat erfolgen; der Transponder bekommt in jedem Fall die gleiche MMSI wie die Funkgeräte.